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1. Vorbemerkung
Tennisplätze, die auf Grund ihres Alters oder anderer Faktoren in ihrer Funktionsweise keinen normalen Spielbetrieb mehr sicherstellen können, müssen einer Grundüberholung, Teilflächen- oder totalen Erneuerung der Platzkonstruktion unterzogen werden.
Welche der genannten Sanierungsmöglichkeiten zum Einsatz kommt, muss durch gründliche Untersuchungen bis hin zum Baugrund erfolgen.
Verfügen Plätze in Grundüberholung über keine automatische Beregnungsanlage, empfiehlt sich der gleichzeitige Einbau einer solchen Anlage. Dem Verein entstehen somit wesentlich geringere Kosten, als wenn er diese erst nach Fertigstellung installieren lässt. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, so sollten wenigstens die Leitungen verlegt werden, um den späteren Aufwand zu minimieren.
Sprechen Sie uns im Vorfeld auf ihre speziellen Probleme an. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung.
Merke - Grundüberholungen:
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sind je nach Platzaufbau, Material, Pflege und Beanspruchung aller 20 bis 30 Jahre notwendig, bei ganzjährig genutzten Plätzen (Traglufthallen) mindestens aller 10 Jahre |
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sollten durch längerfristige Rückstellungen an finanziellen Mitteln berücksichtigt werden |
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erfordern im Vorfeld eine gewissenhafte Schadensanalyse und Planung |
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müssen auf die örtlichen Witterungsverhältnisse der Region und die Anforderungen an den Spielbetrieb individuell in Bezug auf verwendete Materialien abgestimmt werden |
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Beregnungsanlagen können kostengünstig erstellt oder ersetzt oder vorgerüstet werden. |

